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In Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes fordern seit einiger Zeit die Landratsämter – nunmehr auch des Landkreises Karlsruhe – von allen Vereinen, die Umgang mit Kindern und Jugendlichen haben, sich ein sogenanntes erweitertes polizeiliches Führungszeugnis ihrer im Kinder- und Jugendbereich tätigen Übungsleiter und Trainer vorlegen zu lassen. In Kürze werden alle Vereine, welche im Kinder- und Jugendbereich tätig sind hierzu vom Landratsamt Karlsruhe angeschrieben.

Zu diesem Thema planen wir eine Infoveranstaltung. Über den Termin werden wir sie rechtzeitig informieren